Entlastungsbetrag
Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - AZUA
Der Entlastungsbetrag ermöglicht es Ihnen, Unterstützung durch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer zu erhalten – für alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Haushaltsorganisation oder einfach ein nettes Gespräch. Dieser Service ist eine wertvolle Möglichkeit, um den Alltag zu erleichtern und gleichzeitig soziale Kontakte aufrechtzuerhalten.
Der Entlastungsbetrag in Kürze
- Voraussetzungen: Mindestens anerkannter Pflegegrad 1, die Pflege findet zu Hause statt
- Höhe: 131 Euro / Monat für alle Pflegegrade
- Finanzierbare Leistungen: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, teilweise ambulante Pflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Entlastungserbringer: Pflegedienste, selbstständige Einzelanbieter/-innen mit Landesanerkennung, vom Land anerkannte Nachbarschaftshelfer/-innen, jedoch keine nahen Angehörigen
- Ansparen: Nicht in Anspruch genommene Beträge können auf den Folgemonat bzw. das Folgejahr übertragen werden. Der Anspruch verfällt spätestens am 30.06.
- Kostenerstattung: Der Pflegebedürftige zahlt die Leistungen zuerst selbst und rechnet dann mit seiner Pflegekasse ab. Oder er gibt seinem Entlastungserbringer eine Abtretungserklärung, so dass dieser direkt mit der Kasse abrechnet.
Wie funktioniert es?
- Melden Sie sich beim Pflegestützpunkt (05141 916 41 60) oder als privat Versicherte bei compass private pflegeberatung GmbH (0221 933 324 -288 /-351)
- und lassen Sie wissen, wie wir Sie unterstützen können.
- Wir schauen, ob es engagierte Nachbarschaftshelfer gibt, die Sie in Ihrem Alltag begleiten können.